Praktische HINWEISE zur Abgabe der GRUNDSTEUER-Erklärungen

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Seit 1. Juli läuft nun für alle die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober 2022. Über die Onlineplattform Elster kann diese bequem abgegeben werden. Wer diesen praktischen Weg nicht nutzen möchte, kann die Erklärung auch in Papierform abgeben. Die Gemeindeverwaltung darf nicht steuerberatend tätig sein und ist daher nicht befugt, Grundsteuererklärungen auszufüllen. Die Bürger können sich lediglich die Formulare zur Grundsteuererklärung in der Verwaltung abholen. PDF Formulare zum Ausfüllen am Computer finden Sie unter https://www.grundsteuer.bayern.de/.

 

Für Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung steht den Bürgern die zentrale Informations-Hotline unter 089 – 30 70 00 77 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr zur Verfügung.

Außerdem stehen unter https://www.grundsteuer.bayern.de  praktische Videos mit einer Anleitung für viele Fälle zum Ausfüllen der Erklärungen zur Verfügung.

 

Seit 1. Juli sollten auch unter www.elster.de oder www.bayernatlas.de bis zum 31.12.2022 die für die Grundsteuererklärung bereitgestellten Sachdaten (Fläche, Flurnummer, Gemarkung, tatsächliche Nutzung ggf. Ertragsmesszahlen) zu den Flurstücken kostenfrei über die allgemein zugängliche Internetanwendung BayernAltas-Grundsteuer erhältlich sein.

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