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  • Gemeindebücherei

    Gemeindebücherei in der Konzeller Mitte

    In der Gemeinde Konzell im Bayerischen Wald wurde aus einem ehemaligen Gasthaus und einem modernen Anbau die neue „Konzeller Mitte“ geschaffen. Diese modernen und barrierefreien öffentlichen Räume werden verschiedenen Akteuren im Ort zur Verfügung gestellt, um das gesellschaftliche, soziale und kulturelle Leben zu stärken. Das Konzept wurde mit den Bürgerinnen und Bürgern strategisch entwickelt und vom Amt für Ländliche Entwicklung gefördert.

    Im Oktober 2023 konnte die Bücherei als neu gegründete Einrichtung und als erster Teil des Gebäudes feierlich eröffnet werden. Die Bibliothek soll als Treffpunkt und für die Freizeitgestaltung dienen und eng mit der gegenüber liegenden Schule zusammenarbeiten. Für Veranstaltungen können auch die anderen Räume der Konzeller Mitte genutzt werden. Leiter Thomas Kerscher wird von einem ehrenamtlichen Team von 15 Personen unterstützt.

    Der robuste Filzbodenbelag mit Schachbrettmuster ist ein richtiger Hingucker und erzeugt eine angenehme Raumatmosphäre. Ein Teil des Bestandes aus der bisherigen Schulbücherei wurde übernommen, der Grundbestand jedoch in der Region neu gekauft. Ausgestattet wurde die Gemeindebücherei von der ekz. Flexible Banner an den Wänden mit bunten Kreisen, verschieden farbige Sitzhocker und Monster-Wandtattoos im Kinderbereich tragen zu einem fröhlichen Erscheinungsbild bei. Mobile Regale ermöglichen eine vielfältige Nutzung. Die Bucheholzoptik der Regalfachböden, mit weißen Metallseitenelementen, nimmt sich angenehm optisch zurück und lässt den farbigen Buchrücken den Vortritt. Viele Medien werden frontal präsentiert. Als Besonderheit sei das eigens entworfene Logo erwähnt. Die Gemeindebücherei Konzell ist ein Ort, der neugierig macht und zum Bleiben einlädt!

     
    Öffnungszeiten Gemeindebücherei
    Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag 16:00 bis 18:00 Uhr

    hier geht es zur Online-Bücherei der Gemeindebücherei Konzell

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  • Herzlich Willkommen

    Die GEMEINDE KONZELL begrüßt Sie recht herzlich!

    „Sag niemals, dass etwas schön ist, bevor du nicht den Bayerischen Wald gesehen hast"

    Adalbert Stifter
    Aktuelles

    Unsere Konzeller Mitte – Informationen und Förderungen

    Unsere Konzeller Mitte – Informationen und Förderungen Umbau, Sanierung und Erweiterung des Anwesens Kirchplatz 6 zu dem Freizeit- und Bürgerzentrum „Konzeller Mitte“ Seit vielen Jahren ...
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    Gemeindebücherei

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    Konzeller Bilett´l

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    Konzeller Mitte – Buchungskalender

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    Buchungskalender Bürgerbus

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  • Downloads

    Hier finden Sie interessante Dateien zum kostenlosen Download:

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    Weiterführende Links:

    Immobilie in Konzell kaufen | Immobilienangebote auf immobilo.de

    Bauantragsformulare – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)

    Bautätigkeitsstatistik Online (statistik-bw.de)

    Wohnraumförderung

    Ansprechpartner für die Wohnraumförderung ist das Landratsamt Straubing-Bogen. Informationsmaterial sendet Ihnen das Landratsamt auf Anfrage zu.

    Ansprechpartner im Landratsamt Straubing-Bogen (Leutnerstr. 15, 94315 Straubing) sind:

    Herr Stefan Schmidberger, Zimmer 222
    Telefon 09421/ 973-201
    E-Mail: schmidberger.stefan@landkreis-straubing-bogen.de

    und

    Herr Richard Häusler, Zimmer 222
    Tel. 09421/973-262
    E-mail: haeusler@landkreis-straubing-bogen.de

    Für technische Fragen ist zuständig:

    Frau Gabriele Wolf, Zimmer 224
    Tel. 09421/ 973-272
    E-mail: wolf.gabriele@landkreis-straubing-bogen.de

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  • Was spricht für Konzell?

    Wir bieten Ihnen…

    • eine malerische Landschaft mit einem besonderen Erholungswert und eine hohe Lebensqualität
    • ein außerordentlich aktives und vielfältiges Vereinsleben und eine sehr kontaktfreudige Dorfgemeinschaft
    • der Donau-Regen-Radweg für Radler, der Goldsteig-Wanderweg, der Jakobsweg und eine Vielzahl weiterer Wandermöglichkeiten
    • viele Freizeitmöglichkeiten durch ein eigenens Sportzentrum und die Nähe zu anderen Attraktionen z. B. zum Skigebiet St. Englmar, zur Sommerrodelbahn in Grün, zum Churpfalzpark in Loifling u. V. m..
    • eine zentrale Lage zwichen den Städten Straubing, Cham, Regen und Bad Kötzting und ein kurzer Weg zur Bundesstraße 20
    • qualifizierte Ausbildungs- und Arbeitsplätze am Ort
    • Baugebiete mit lukrativer Familienförderung
    • hervorragende Infrastruktur und Grundversorgung
    • Grundschule am Ort
    • günstige Gebühren in der Kindertagesstätte
    • bayerische Kultur und Tradition, die hier gelebt und erlebt werden kann.

    …bayerische Gemütlichkeit mit hohem Freizeitwert!

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  • Vergünstigungen auf den Baulandpreis

    Konzeller Familienförderung

    Richtlinie der Gemeinde Konzell zur Familienförderung beim Verkauf von Wohnbaugrundstücken

    Zweck der Förderung:

    Die Gemeinde Konzell will ihre Attraktivität für Familien und solche, die es werden wollen, steigern und bietet daher für diese eine spezielle Förderung. Die Förderung soll dem demographischen Wandel entgegenwirken und den Erhalt der Einrichtungen vor Ort stärken.

    Der Familienfreundlichkeit hat sich die Gemeinde Konzell besonders verschrieben. In der Gemeinde stehen die Kindertagesstätte Konzell mit zwei Kindergarten- und einer Krippengruppe/n mit niedrigen Benutzungsgebühren, die Grundschule sowie die Sportanlage und alle Einrichtungen der Nahversorgung zur Verfügung.

    Der Gemeinderat hat deshalb am 05.08.2015 nachstehende Richtlinie beschlossen, welche beim Verkauf von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken gilt.

    Antragsberechtigung (Zuwendungsempfänger):

    • Antragsberechtigt ist jede natürliche Person.
    • Juristische Personen und Bauträger sind von einer Förderung ausgeschlossen.
    • Der Erwerb von privaten Baugrundstücken oder Eigentumswohnungen wird nicht gefördert.

    Voraussetzungen:

    • Erwerb eines gemeindlichen Baugrundstücks
    • Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Baugrundstück innerhalb von 5 Jahren ab Beurkundung
      (die Errichtung von Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und überwiegend gewerblichen Gebäuden wird nicht gefördert).
    • Eigennutzung, d. h. tatsächliche Bewohnung des Objekts mit Hauptwohnsitz ab Einzug (Anmeldedatum)
    • Eigennutzung muss mind. die Hälfte der Wohnfläche betragen
    • Eine Förderung bei Vermietung des Objekts erfolgt nicht.
    • Eine Doppelförderung beim Bau eines weiteren Einfamilienwohnhauses in der Gemeinde erfolgt nicht.

    Art und Umfang der Förderung:

    • Für jedes Kind, das im Haushalt des Antragsberechtigten seinen Hauptwohnsitz hat wird ein
    • einmaliger Zuschuss von 2.500 € gewährt.
    • Das Höchstalter des Kindes beim Einzug liegt bei 16 Jahren.
    • Die Zuwendung ist befristet auf einen Zeitraum von 10 Jahren ab Anmeldung des Zuwendungsempfängers bei der Gemeinde
    • Als Förderobergrenze gelten max. 7.500 € je Zuwendungsempfänger.
    • Keine Weitergabe der Förderung bei der Veräußerung von bebauten Grundstücken, da Gefahr von Spekulationspreisen besteht.

    Auszahlung:

    • Eine schriftliche Antragsstellung bei der Gemeinde muss erfolgen.
    • Der schriftliche Antrag ist innerhalb eines halben Jahres nach dem Einzug (Anmeldedatum) oder nach der Geburt des Kindes bei der Gemeinde einzureichen.
    • Soweit der Gemeinde nicht bereits ein Nachweis vorliegt (Anmeldung, Geburtsurkunde) ist dieser parallel mit der Antragsstellung vorzulegen.
    • Die Förderung wird von der Gemeinde schriftlich bewilligt.
    • Die Auszahlung erfolgt, sobald die Fördervoraussetzungen vorliegen und ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, unmittelbar nach der Bewilligung.

    Rückzahlungsverpflichtung:

    Das geförderte Objekt muss mindestens 10 Jahre im Eigentum des Zuwendungsempfängers verbleiben und 10 Jahre vom Antragssteller (Zuwendungsempfänger) und dem/den Kind/ern – soweit sie nicht inzwischen volljährig sind oder sich in auswärtiger Berufsausbildung befinden mit Hauptwohnsitz bewohnt werden.

    Die Gemeinde ist berechtigt, die Förderung zu widerrufen, wenn der Zuwendungsempfänger innerhalb der Bindungsfrist

    • das geförderte Objekt verkauft oder überwiegend vermietet oder
    • das geförderte Objekt nicht mehr mit Hauptwohnsitz bewohnt.

    Dasselbe gilt, wenn das/die Kind/er, für welche eine Förderung beantragt wurde, innerhalb von 5 Jahren ab Auszahlung aus der Gemeinde wegziehen.

    Rechtsanspruch:

    • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
    • Die Familienförderung der Gemeinde ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, welche nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden kann.
    • Mit Beschluss vom 07. Oktober 2020 wurde der Geltungszeitraum auf die Haushaltsjahre 2021 – 2030, analog zu der am 05.08.2015 beschlossenen Richtlinie erweitert.

    Sonderklausel:

    • Die Verwaltung entscheidet anhand dieser Richtlinie, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen. Jeder Antrag wird nochmals gesondert im Gemeinderat behandelt. Sollten Sachverhalte auftreten, die nicht abschließend anhand dieser Richtlinie erklärt werden können, behält sich der Gemeinderat diesbezüglich eine gesonderte Einzelfallentscheidung vor. In besonderen Ausnahmefällen kann der Gemeinderat auch abweichend von der Richtlinie eine Förderung gewähren.

    Inkrafttreten:

    Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

    Downloads:

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  • Ansprechpartner

    Unser Bürgermeister Hans Kienberger unterstützt Sie gerne beim Bauplatzkauf.

    Für alle Fragen rund um´s Thema freie Grundstücke/Bauland in der Gemeinde Konzell steht Ihnen unser 1. Bürgermeister Herr Hans Kienberger gerne zur Verfügung.

    Sein Anliegen ist es, sich persönlich um Bauwerber zu kümmern.

    Gerne ist er auch bereit, mit Ihnen einen Ortstermin zu vereinbaren. Denn, wenn man erst einen Bauplatz mit eigenen Augen vor sich gesehen hat, kann man sich erst richtig vorstellen, dort zu bauen und zu leben.

    Fragen Sie einfach unverbindlich bei uns an!

    Bürgermeister Hans Kienberger

    Tel.:     09963 9414-40

    Fax:     09963 9414-0

    E-Mail: buergermeister@konzell.de

    zuständige Sachbearbeiterin im Bauamt der Gemeinde Konzell:

    Frau Carolin Kienberger

    Tel.: 09963 9414-34

    Fax: 09963 9414-10

    E-Mail: carolin.kienberger@konzell.de

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  • Kooperationsvertrag

    Stellungnahme der Gemeinde Konzell bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR).

    Die Bestätigung ist auf dieser Seite im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

    Stellungnahme_Kooperationsvertrag-1Herunterladen
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  • Breitbandausbau

    Neues Bayerisches Breitband-Förderprogramm

    Förderrichtlinie für Hochgeschwindigkeitsnetze ist in Kraft getreten

    Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft. Ziel der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Downstream und mindestens 2 MBit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze). Damit sollen die in Gewerbe- und Kumulationsgebieten angesiedelten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandort gesteigert werden. Dazu sind aber gemäß der Breitbandrichtlinie die verschiedensten Verfahrensschritte notwendig.

    Dabei können von diesem Breitbandausbau nicht nur Unternehmen und Gewerbetreibende, sondern auch weitere Anschlussinhaber wie Privathaushalte,

    Heimarbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen, Behörden, usw. profitieren.

    Die Gemeinde Konzell hat potentielle Erschließungsgebiete (Kumulationsgebiete, Gewerbegebiete) festgelegt, deren Ausbau aus technischer und wirtschaftlicher Sicht für Netzbetreiber interessant sein könnte. Für diese Erschließungsgebiete muss nun der gewerbliche Bedarf für den Ausbau nachgewiesenen werden. Die geplanten Erschließungsgebiete entnehmen Sie bitte den anliegenden Übersichtskarten.

    Für weitere Informationen zum Breitbandausbau steht Ihnen Bürgermeister Hans Kienberger unter der Telefonnummer 09963/9414-40 gerne zur Verfügung.

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  • Veranstaltungen in der Gemeinde

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  • Baugebiete

    Baugebiet in Konzell

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Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
12:00 - 13:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
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94357 Konzell

+49 (0)9963 9414 0

+49 (0)9963 9414 10

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