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  • Elektronische Kommunikation

    Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation

    nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

    1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
    2. Einfache formfreie elektronische Kommunikation
    3. Verschlüsselte elektronische Kommunikation
    4. Formgebundene verschlüsselte elektronische Kommunikation
    5. Erläuterung zur De-Mail
    6. Information zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen
    7. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

    Die Gemeinde Konzell bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Gemeinde Konzell eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen. Diese gelten nur für die Kommunikation mit der der Gemeinde Konzell und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderen Behörden.

    Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronische Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet.

    Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z.B. Widersprüchen) unterschieden.

    Schreiben, für die das Gesetz die Schriftform anordnet, wie z.B. bei Widersprüchen oder formgebundene Anträge, können durch ein signiertes elektronisches Dokument mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, gesendet werden

    Wird per E-Mail an die Gemeinde Konzell herangetreten, geht die Gemeinde Konzell davon aus, dass die Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

    1. Einfache formfreie elektronische Kommunikation

    Für eine formfreie elektronische Kommunikation per E-Mail (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) haben wir folgende zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet:

    gemeinde@konzell.de

    Unverschlüsselte E-Mails können Sie auch direkt an die Ihnen bekannte Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter oder an die zuständige Dienststelle richten.

    Sollten Sie unverschlüsselte E-Mails an uns versenden, beachten Sie, dass diese bei der Übertragung im Internet nicht gegen Kenntnisnahme oder Manipulation durch unbefugte Dritte geschützt sind.

    Auch die Nutzung von Online-Formularen ist bei einfachen formlosen Vorgängen möglich. Wir empfehlen die Verwendung dieser Online-Formulare, da die eingetragenen Daten im Gegensatz zur einfachen E-Mail verschlüsselt an die Verwaltung übertragen werden.

    1. Verschlüsselte elektronische Kommunikation

    Mitteilungen, die nicht die Schriftform erfordern, aber vielleicht schützenswerte Informationen beinhalten, können über eine einfache De-Mail ohne Absenderbestätigung und Anmeldung mit einfachem Authentifizierungsniveau an die De-Mail der Gemeinde Konzell

    info@gemeinde-konzell.de-mail.de

    versandt werden.

    1. Formgebundene verschlüsselte elektronische Kommunikation durch De-Mail mit Absenderbestätigung

    Für eine formgebundene verschlüsselte elektronische Kommunikation (die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ist zwingend vorgeschrieben, wie z. B. bei Rechtsbehelfen) müssen Sie Ihr Dokument mit einer so genannten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen. Für qualifiziert signierte Dokumente und die formgebundene Kommunikation steht Ihnen ausschließlich folgende De-Mail mit Absenderbestätigung (§ 5 Abs. 5 De-Mail Gesetz) zur Verfügung:

    info@gemeinde-konzell.de-mail.de

    Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt nach § 3a des BayVwVfG, nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, sowie nach § 78a der Abgabenordnung ebenfalls die Schriftform. Sie können daher auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Gemeinde Konzell elektronisch kommunizieren. Eine De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen.

    Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentifizierungsniveau anmelden. Um die Anmeldung mit hohem Authentifizierungsniveau der Empfängerin oder des Empfängers der Nachricht kenntlich zu machen, bestätigt Ihr De-Mail-Dienstleister dies. Hierzu versieht er im Auftrag der Senderin oder des Senders die Nachricht mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie Ihrer De-Mail Dateien anhängen, bezieht sich die qualifizierte elektronische Signatur auch auf diese. Bitte beachten Sie, dass Sie für die absenderbestätigte De-Mail keine pseudonyme De-Mail-Adresse verwenden können.

    1. Erläuterung zur De-Mail

    Wie funktioniert De-Mail?

    Mit der De-Mail können Sie elektronische Nachrichten so einfach versenden, wie Sie es von der E-Mail gewöhnt sind.

    Sie richten sich bei zugelassenen Anbieterinnen und Anbietern für die De-Mail ein Konto ein. Zugelassene Anbieterinnen und Anbieter finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 

    Wenn Sie eine De-Mail-Adresse einrichten möchten, müssen Sie sich einmalig persönlich identifizieren. Dies können Sie mit dem elektronischen Identitätsnachweis im neuen Personalausweis oder im elektronischen Aufenthaltstitel erledigen. Auf Nachfrage können Sie sich auch von den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Unternehmen persönlich identifizieren lassen.

    Warum De-Mail?

    De-Mail ist ein elektronisches Kommunikationsmittel, welches auf der E-Mail-Technik basiert. Mit De-Mail können Nachrichten und Dokumente vertraulich, sicher und nachweisbar über das Internet versendet und empfangen werden. Zusätzlich gibt es Sende- und Empfangsbestätigungen, so dass Sie zum Beispiel auch Einschreiben elektronisch versenden können. Mit der De-Mail soll ein elektronisches Gegenstück zur heutigen Briefpost etabliert werden.

    Allgemeine Informationen zur De-Mail

    De-Mail: Sicherer elektronischer Nachrichtenverkehr – einfach und nachweisbar

    https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/DigitaleGesellschaft/KommunikationUeberInternet/De-Mail/de-mail_node.html

    De-Mail-Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/de-mail-g/index.html

    1. Information zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen

    Widersprüche gegen Bescheide der Gemeinde Konzell, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch eingelegt werden.

    Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist dabei unzulässig und entfaltet keine Rechtswirkung. Bei der Gemeinde Konzell ist eine Übermittlung eines elektronischen Widerspruchs nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig. Die Übermittlung von qualifiziert signierten Dokumenten ist ausschließlich über De-Mail möglich.

  • Kindergartengebühren

    Kindergartengebühren

    Der Jahresbeitrag wir in 11 Monatsbeiträgen erhoben. Für den Besuch der Einrichtung sind für jedes Kind monatlich folgende Beiträge zu entrichten:

    Kinder vor dem vollendeten dritten Lebensjahr

    Die Mindestbuchungszeit beträgt 12 Stunden pro Woche und dabei mindestens 4 Stunden am Tag. Die Kinder müssen an drei Tagen pro Woche anwesend sein.

    Buchungszeit2 bis 3 Stunden100,00 €+ 10 € Spielgeld
    Buchungszeit3 bis 4 Stunden120,00 €+ 10 € Spielgeld
    Buchungszeit4 bis 5 Stunden140,00 €+ 10 € Spielgeld
    Buchungszeit5 bis 6 Stunden160,00 €+ 10 € Spielgeld
    Buchungszeit6 bis 7 Stunden180,00 €+ 10 € Spielgeld
    Buchungszeit7 bis 8 Stunden200,00 €+ 10 € Spielgeld
    Buchungszeit8 bis 9 Stunden220,00 €+ 10 € Spielgeld
    Buchungszeit9 bis 10 Stunden240,00 €+ 10 € Spielgeld

    Kinder ab dem dritten Lebensjahr

    Die Mindestbuchungszeit beträgt 20 Stunden pro Woche und dabei mindestens 4 Stunden am Tag. Die Kinder müssen an fünf Tagen pro Woche anwesend sein.

    Buchungszeit4 bis 5 Stunden100,00 €+ 10 € Spielgeld
    Buchungszeit5 bis 6 Stunden115,00 €+ 10 € Spielgeld
    Buchungszeit6 bis 7 Stunden130,00 €+ 10 € Spielgeld
    Buchungszeit7 bis 8 Stunden145,00 €+ 10 € Spielgeld
    Buchungszeit8 bis 9 Stunden160,00 €+ 10 € Spielgeld
    Buchungszeit9 bis 10 Stunden175,00 €+ 10 € Spielgeld

    Für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den Gebührensatz angerechnet. Der Beitrag ermäßigt sich um 100 € im Monat, ab September des Jahres in dem das Kind seinen 3. Geburtstag feiert, bis zum Zeitpunkt der Einschulung

    Geschwisterermäßigung

    Besuchen ein oder mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertagesstätte der Gemeinde, so wird die Benutzungsgebühr für das/die jüngere/n Kind/er um 20 € ermäßigt. Eine Ermäßigung erfolgt nicht, sofern für das ältere Kind ein staatlicher Beitragszuschuss gewährt wird.

    Schulkinder in den Ferien

    15,00 € pro Buchungstag

    Mittagessen

    3,50 € pro eingenommene Mahlzeit angeboten

    4,00 € für Schulkinder pro gebuchte Mahlzeit

  • Friedhof

    Friedhof

    Gebühren für den Friedhof ab 01.01.2022

    Grabnutzungsgebühr

    Die Grabnutzungsgebühr beträgt für den Erwerb eines Nutzungsrechts über die Dauer von 15 Jahren für:

    a)eine Einzelgrabstätte 
     1.in der 1. Reihe jeder Abteilung270,00€
     2.in der 2. und jeder weiteren Reihe jeder Abteilung225,00€
    b)eine Doppelgrabstätte 
     1.in der 1. Reihe jeder Abteilung360,00€
     2.in der 2. und jeder weiteren Reihe jeder Abteilung315,00€
    c)eine Urnengrabstätte im Erdurnenfeld 
     1.für 2 Urnen316,00€
     2.für 4 Urnen631,00€
    a)bei Urnennischen 
     1.für 2 Urnen450,00€
     2.für 4 Urnen900,00€

    Sonstige Gebühren

     Jährliche Gebühr (Unterhalt)38,00€
     Umschreibung Grabnutzungsrecht25,00€
     Erlaubnis zur Errichtung, Änderung eines Grabmals/einer baulichen Anlage25,00€
  • Abwasser

    Abwasser

    Beiträge und Gebühren ab 01.01.2022

    Herstellungsbeitrag Konzell (außer Unterpunzendorf):

    Grundstücksfläche:   2,65€/m²

    Geschossfläche:      16,68€/m²

    Herstellungsbeitrag Unterpunzendorf:

    Grundstücksfläche:   0,00€/m²

    Geschossfläche:      21,39€/m²

    Kanaleinleitungsgebühr Konzell: 2,18€ / m³

    Punzendorf: 3,43€ / m³

    zuzüglich Grundgebühr:

    84,00€ bei 2,5 m³ Nenndurchfluss

    96,00€ bei 6,0 m³ Nenndurchfluss

    120,00€ bei 10m³ Nenndurchfluss

    240,00€ bei 15m³ Nenndurchfluss

    240,00€ bei 20m³ Nenndurchfluss

    240,00€ bei 40m³ Nenndurchfluss

  • Wasser

    Brauchwasser

    Beiträge und Gebühren ab 01.01.2022

    Herstellungsbeitrag Fernwasser:

    Grundstücksfläche:   0,40 €/m²

    Geschossfläche:        3,96 €/m²

    Verbrauchsgebühr:

    Fernwasser:              2,69 €/m³

    Fernwasser:

    Dauerdurchflusszähler Q3

    bis einschließlich 4 m³/h         84,00 €/Jahr

    bis einschließlich 10 m³/h       96,00 €/Jahr

    bis einschließlich 16 m³/h      120,00 €/Jahr

    über 16 m³/h                          180,00 €/Jahr

    Nenndurchflusszähler Qn:

    bis einschließlich 2,5 m³/h       84,00 €/Jahr

    bis einschließlich 6 m³/h          96,00 €/Jahr

    bis einschließlich 10 m³/h        120,00 €/Jahr

    bis einschließlich 15 m³/h        180,00 €/Jahr

    bis einschließlich 20 m³/h        180,00 €/Jahr

    über 20 m³/h                             180,00 €/Jahr

  • Steuern

    Steuern

    Grund- und Gewerbesteuer:

    Der Hebesatz für die Grund- und Gewerbesteuer liegt bei 360 v. Hundert.

    Hundesteuer:

    Die Steuer beträgt
    für den 1. Hund                                     25,00 €
    für den 2. Hund                                     30,00 €
    für jeden weiteren Hund                     30,00 €.

    Die Steuer beträgt für Kampfhunde
    für den 1. Kampfhund                          250,00 €
    für den 2. Kampfhund                          250,00 €
    für jeden weiteren Kampfhund          250,00 €.

  • Öffentliche Abgaben

    Unter öffentlich-rechtlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat abzuführen haben. Dabei werden Steuern von sonstigen Abgaben (BeiträgeGebührenZinsenSonderabgabenGeldstrafen und Geldbußen sowie sonstige Ungehorsamsfolgen wie etwa Auflagen nach § 153a StPOZwangsgelder oder Ordnungsgelder) unterschieden.

    Gesetzliche Grundlagen:

    Unmittelbar in der Abgabenordnung (AO) als einer der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen des Rechts der öffentlichen Abgaben geregelt sind nur die Steuern.

    Die sonstigen öffentlichen Abgaben bedürfen also einer eigenständigen gesetzlichen Regelung. Diese Regelungen verweisen jedoch hinsichtlich der Verfahrensvorschriften meist auf die Abgabenordnung. Beispiel hierfür sind die Kommunalabgabengesetze.

  • Strom

    Bayernwerk Netz GmbH

    Hausanschrift: Pointenstraße 12, 94209 Regen

    Website: Bayernwerk Netz – regionaler Netzbetreiber | Bayernwerk Netz (bayernwerk-netz.de)

    Störungsmeldung Strom:

    Tel.: 09 41- 28 00 33 66

    Kundenservice Einspeiser und Netzkunden:

    Bei Fragen zur Zählerablesung, Abschlagszahlungen, Einspeiseabrechnungen, Registrierung im Kundenportal, Änderungen von Vertragsdaten.

    Mo.-Fr.: 08:00 – 18:00 Uhr

    Tel.: 08 71-96 56 01 20

    Fax: 08 71-96 56 01 48

    E-Mail: kundenservice@bayernwerk.de

    Technischer Kundenservice:

    Bei Fragen zu Baustrom, Hausanschluss von Strom, Anschluss, Photovoltaik und Kabelplänen

    Mo.-Do.: 07:30 – 16:00 Uhr

    Fr.: 07:30 – 15:00 Uhr

    Tel.: 09 41-28 00 33 11

    Fax: 09 41-28 00 33 12

    Weitere Informationen unter: Bayernwerk Netz – regionaler Netzbetreiber | Bayernwerk Netz (bayernwerk-netz.de)