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Breitbandausbau

Neues Bayerisches Breitband-Förderprogramm

Förderrichtlinie für Hochgeschwindigkeitsnetze ist in Kraft getreten

Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft. Ziel der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Downstream und mindestens 2 MBit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze). Damit sollen die in Gewerbe- und Kumulationsgebieten angesiedelten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandort gesteigert werden. Dazu sind aber gemäß der Breitbandrichtlinie die verschiedensten Verfahrensschritte notwendig.

Dabei können von diesem Breitbandausbau nicht nur Unternehmen und Gewerbetreibende, sondern auch weitere Anschlussinhaber wie Privathaushalte,

Heimarbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen, Behörden, usw. profitieren.

Die Gemeinde Konzell hat potentielle Erschließungsgebiete (Kumulationsgebiete, Gewerbegebiete) festgelegt, deren Ausbau aus technischer und wirtschaftlicher Sicht für Netzbetreiber interessant sein könnte. Für diese Erschließungsgebiete muss nun der gewerbliche Bedarf für den Ausbau nachgewiesenen werden. Die geplanten Erschließungsgebiete entnehmen Sie bitte den anliegenden Übersichtskarten.

Für weitere Informationen zum Breitbandausbau steht Ihnen Bürgermeister Hans Kienberger unter der Telefonnummer 09963/9414-40 gerne zur Verfügung.