Barrierefreiheit
Die Gemeinde Konzell ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.konzell.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der BayBITV vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Wenn in seltenen Fällen anderssprachige Wörter und Abschnitte in Texten verwendet werden, sind diese möglicherweise nicht korrekt ausgezeichnet. Wir sind bemüht, diese Auszeichnung schnellstmöglich vorzunehmen.
- PDF-Dokumente auf www.konzell.de sind zum Teil nicht barrierefrei. Es handelt sich um sehr viele und auch ältere Dateien, weshalb die Prüfung und Behebung des Problems eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG ist und noch eine gewisse Zeit dauern wird.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.
Kontaktmöglichkeit, Fragen und Anregungen
Wenn Sie Kontakt mit der Gemeinde Konzell aufnehmen möchten, um Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit zu übermitteln, nutzen Sie bitte das nachstehende Kontaktformular. Hier können Sie auch Mängel oder eventuell auftretende Barrieren melden.
Verschlüsseltes Kontaktformular der Gemeinde Konzell
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist: Gemeinde Konzell Rathausplatz 1 94357 Konzell
Telefon: +49 (0)9963 9414-0
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik St.-Martin-Straße 47 81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de